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   AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11 WEG   

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https://dejure.org/2012,43007
AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11 WEG (https://dejure.org/2012,43007)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 30.03.2012 - 303a C 13/11 WEG (https://dejure.org/2012,43007)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 30. März 2012 - 303a C 13/11 WEG (https://dejure.org/2012,43007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der WEG-Verwalter zu entlasten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11
    Der Kläger meint, die Abrechnung entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und sei daher aufzuheben, da sie im Hinblick auf die Darstellung und Ausweisung der Instandhaltungsrücklage nicht den Anforderungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2009 (Az. IV ZR 44/09-ZMR 2010, 300) entspreche.

    Eine solche Beschränkung ist rechtlich möglich, da es sich bei der Instandhaltungsrücklage um einen rechnerisch selbstständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung handelt (vergleiche BGH, Urteil vom 04.12.2009 ZMR 2010, 300, Rn. 6-8).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11
    Die Entlastung schafft damit die Grundlage für eine weitere, vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft, woran die Wohnungseigentümer ein berechtigtes Interesse haben (vergleiche BGH NJW 2003, 3124, 3125 m. w. N.).

    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einen Verwalter Entlastung erteilt wird, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (vergleiche BGH NJW 2003, 3124).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11
    Der in dem Protokoll enthaltene Hinweis, der Beschluss solle nicht umgesetzt werden, ändert nichts an dem Umstand, dass der Beschluss mit Feststellung des Beschlussergebnisses und Verkündung des Beschlusses als angenommen existent ist (vergleiche BGH ZMR 2001, 809, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 02.02.2004 - 2 Wx 133/01

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung - Verstoß

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11
    Unschlüssiger Sachvortrag zu vermeintlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter stehender Entlastung nicht entgegen (vergleiche OLG Hamburg ZMR 2004, 452).
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 44/09
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 30.03.2012 - 303a C 13/11
    Der Kläger meint, die Abrechnung entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und sei daher aufzuheben, da sie im Hinblick auf die Darstellung und Ausweisung der Instandhaltungsrücklage nicht den Anforderungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2009 (Az. IV ZR 44/09-ZMR 2010, 300) entspreche.
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